
Immobilienbewertung / Lexikon

GUTACHTER NORD KG - Dipl.-Sachverständige (DIA), öffentlich bestellte u. vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten. Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung Sylt-Ost, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In den Städten Kiel, Hamburg, Rostock, Flensburg, Lübeck, Neumünster und Umgebung.
Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, hier leicht verständlich erklärt.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) ist nach deutschem Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum aufgrund des Wohnungseigentumsgesetzes baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2, § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG). Diese Trennung erfolgt beispielsweise durch Wände und Decken, die den Schall- und Wärmeschutz gewährleisten. Es muss weiterhin ein eigener, abschließbarer Zugang zu jedem Objekt vorhanden sein.
∧