Immobiliengutachter Gutachter Nord KG Immobilienbewertung

Immobilienbewertung / Lexikon

Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien

GUTACHTER NORD KG - Dipl.-Sachverständige (DIA), öffentlich bestellte u. vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten. Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung Glücksburg Ostsee, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In den Städten Kiel, Hamburg, Rostock, Flensburg, Lübeck, Neumünster und Umgebung.
Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, hier leicht verständlich erklärt.


Bestandsmiete

Erst wenn bei einem bestehenden Vertrag während der Vertragslaufzeit die Miete geändert wird z.B. durch Mieterhöhung, handelt es sich bei der geänderten Miete um eine Bestandsmiete.

Die Änderung kann sowohl auf § 558 Abs. 2 BGB (Mieterhöhung bis zur Ortsüblichen Vergleichsmiete) als auch auf § 559 BGB (Mieterhöhung bei Modernisierung) und 559a (Anrechnung von Drittmitteln, z.B. öffentliche Fördermittel) beruhen.

Erhöhungen nach § 560 BGB (Veränderung von Betriebskosten) sind entsprechend § 558 Abs. 1 BGB dagegen unbeachtlich. Diese Unterschiede sind bei der Beurteilung unterschiedlicher Miethöhen wichtig.



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