Immobiliengutachter Gutachter Nord KG Immobilienbewertung

Immobilienbewertung / Lexikon


Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien

GUTACHTER NORD KG - Dipl.-Sachverständige (DIA), öffentlich bestellte u. vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten. Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung Nettelsee, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In den Städten Kiel, Hamburg, Rostock, Flensburg, Lübeck, Neumünster und Umgebung.
Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, hier leicht verständlich erklärt.


Gemarkung

Eine Gemarkung (auch Markung; in der Schweiz auch Gemarchen) ist eine zusammenhängende, aus einer größeren Zahl von Flurstücken bzw. Grundstücken bestehende Fläche des Katasters. Sie kann mehrere Flure umfassen und wird nach ihrer Lage mit einem Eigennamen (Toponym) - meistens dem Namen der auf ihr befindlichen bzw. der nächstgelegenen Ortschaft - benannt.

Im Gelände werden Gemarkungsgrenzen mit Marksteinen bezeichnet, die traditionell mit den Initialen der Ortsnamen oder individuellen Gemarkungszeichen versehen sind. Diese Hausmarken ähnlichen geometrischen Figuren dienten vielen Orten als Grundlage für das Gemeindewappen und entwickelten sich so zu gemeinen Figuren der Heraldik.

Im Regelfall besteht das Gebiet einer Gemeinde aus einer oder mehreren Gemarkungen. Oft sind dies ehemals selbstständige Gemeinden, die im Laufe der Geschichte vereinigt wurden, aber als Katasterbezirke, in Österreich als Katastralgemeinden, erhalten blieben und als solche bis heute die Nummerierungsbezirke für die auf ihrem Gebiet liegenden Flurstücke darstellen.

In zahlreichen Fällen kommt es jedoch vor, dass Teile einer Gemarkung zu verschiedenen politischen Gemeinden oder gemeindefreien Gebieten gehören. Solche Fälle sind historisch bedingt durch Auflösungen von Gemeinden durch Gemeindegebietsreformen sowie besonders in Bayern durch Auflösungen von gemeindefreien Gebieten oder durch Eingliederungen von Teilen gemeindefreier Gebiete in benachbarte Gemeinden, wobei die Gemarkungsgrenzen, die ursprünglich den Gemeindegrenzen folgten, erhalten bleiben. Von den 7.804 Gemarkungen in Bayern etwa gehören 522 zu zwei Gemeinden oder gemeindefreien Gebieten, 67 zu drei, 19 zu vier, und eine zu fünf. Im letzteren Fall handelt es sich um die Gemarkung Forstmühler Forst, die zu den Gemeinden Altenthann, Bach a.d. Donau, Brennberg, Wiesent und zum gemeindefreien Gebiet Forstmühler Forst gehört.



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