Immobiliengutachter Gutachter Nord KG Immobilienbewertung

Immobilienbewertung / Lexikon


Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien

GUTACHTER NORD KG - Dipl.-Sachverständige (DIA), öffentlich bestellte u. vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten. Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung Probsteierhagen, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In den Städten Kiel, Hamburg, Rostock, Flensburg, Lübeck, Neumünster und Umgebung.
Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, hier leicht verständlich erklärt.


Geringstland

Betriebsflächen geringster Ertragsfähigkeit (Geringstland) sind unkultivierte, jedoch kulturfähige Flächen, deren Ertragsfähigkeit so gering ist, dass sie in ihrem derzeitigen Zustand nicht regelmäßig Land- und forstwirtschaftlich genutzt werden können; dazu gehören insbesondere unkultivierte Moor- und Heideflächen sowie die ehemals bodengeschätzten Flächen und die ehemaligen Weinbauflächen, deren Nutzungsart sich durch Verlust des Kulturzustands verändert hat.

Der Verlust des Kulturzustands ist dann als gegeben anzusehen, wenn der kalkulierte Aufwand zur Wiederherstellung des Kulturzustands in einem Missverhältnis zu der Ertragsfähigkeit steht, die nach der Rekultivierung zu erwarten ist.

Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Aufwand den einer Neukultivierung übersteigen würde.

Bei bodengeschätzten Flächen kann der nachhaltige Verlust des Kulturzustands insbesondere erst nach folgenden Ereignissen eintreten:
•   Ansiedlung von Gehölzen infolge Nichtnutzung bei Hutungen und Hackrainen,
•   Versteinung und Vernässung infolge Nichtnutzung, z.B. bei Hochalmen,
•   Ansiedlung von Gehölzen und Verschlechterung der Wasserverhältnisse infolge Nichtnutzung, z.B. bei Streuwiesen,
•   nachhaltige Verschlechterung des Pflanzenbestandes und der Wasserverhältnisse infolge zunehmender
    Überflutungsdauer und steigender Wasserverschmutzung bei Überschwemmungsgrünland oder Staunässe in
    Bodensenkungsgebieten,
•   Vergiftung und Vernichtung des Pflanzenbestandes infolge schädlicher Industrieemissionen.

Bei Weinbauflächen, insbesondere in Steilhanglagen, kann der Verlust des Kulturzustands durch Ansiedlung von Gehölzen, Bodenabtrag sowie Einsturz von Mauern und Treppen infolge Nichtnutzung eintreten.



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