Immobiliengutachter Gutachter Nord KG Immobilienbewertung

Immobilienbewertung / Lexikon


Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien

GUTACHTER NORD KG - Dipl.-Sachverständige (DIA), öffentlich bestellte u. vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten. Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung Gut Moor, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In den Städten Kiel, Hamburg, Rostock, Flensburg, Lübeck, Neumünster und Umgebung.
Begriffe aus der Immobilienbewertung, hier leicht verständlich erklärt.


Löschungsbewilligung

Mit der Löschungsbewilligung, die eine reine grundbuchrechtliche Verfahrenshandlung erstellt und keine materiell-rechtliche Wirkung im Sinne des BGB entfaltet, erklärt der Gläubiger (z. B. ein Kreditinstitut) nach Rückzahlung des Darlehens, dass er die Löschung des Grundpfandrechtes (Hypothek oder Grundschuld) im Grundbuch bewilligt.

Die Löschungsbewilligung ist grundbuchrechtliche Voraussetzung zur Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch (§ 19 GBO)[1]. Sie muss in einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde enthalten sein (§ 29 Abs.1 Satz 1 GBO).



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