Immobiliengutachter Gutachter Nord KG Immobilienbewertung

Immobilienbewertung / Immobiliensachverständige


Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien



Als Immobiliensachverständige sind wir bemüht unsere Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen klar und verständlich zu verfassen, trotzdem finden Sie innerhalb der Immobilienbewertung oder bei Hausgutachten Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, diese möchten wir hier leicht verständlich erklären.


Altlast

"Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden."
Nicht jede Altablagerung oder jeder Altstandort ist auch eine Altlast. Eine Einstufung als Altlast setzt voraus, dass durch Boden- und/oder Grundwasseruntersuchungen eine Kontamination durch Schadstoffe eindeutig nachgewiesen wurde. Gibt es nur Hinweise auf eine Kontamination, z. B. aufgrund der Nutzung durch einen umweltrelevanten Betrieb oder die Verfüllung einer Kiesgrube mit undokumentiertem Material, wird die Fläche als Altlastenverdachtsfläche bezeichnet.



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