Immobiliengutachter Gutachter Nord KG Immobilienbewertung

Immobilienbewertung / Immobiliensachverständige


Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien



Als Immobiliensachverständige sind wir bemüht unsere Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen klar und verständlich zu verfassen, trotzdem finden Sie innerhalb der Immobilienbewertung oder bei Hausgutachten Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, diese möchten wir hier leicht verständlich erklären.


Bauliche Nutzung

Der erste Abschnitt der BauNVO beschreibt die Art der baulichen Nutzung für zur Bebauung vorgesehene Flächen. Dabei wird unterschieden zwischen Bauflächen im Flächennutzungsplan und Baugebieten im Bebauungsplan.
Der zweite Abschnitt der BauNVO beschäftigt sich mit dem Maß der baulichen Nutzung. Es bestimmt sich gemäß § 16 bis § 21a BauNVO grundsätzlich nach den im Bebauungsplan vorgesehenen Richtwerten.



zurück