Immobiliengutachter Gutachter Nord KG Immobilienbewertung

Immobilienbewertung / Immobiliensachverständige


Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien



Als Immobiliensachverständige sind wir bemüht unsere Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen klar und verständlich zu verfassen, trotzdem finden Sie innerhalb der Immobilienbewertung oder bei Hausgutachten Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, diese möchten wir hier leicht verständlich erklären.


Beleihungswert

Unter dem Beleihungswert eines Grundstücks (inklusive evtl. darauf errichteter Bauwerke) wird der Wert verstanden, von dem mit hoher Sicherheit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisieren lässt. In der Regel bedeutet dieser die Obergrenze, bis zu der ein Objekt mit Hypotheken belastet werden kann.
Während der Verkehrswert bzw. der Marktwert den aktuellen, am Markt unter normalen Umständen erzielbaren Preis eines Objektes darstellt, gibt der Beleihungswert den Wert des Objektes aus Sicht eines Kreditinstituts wieder, das dieses Objekt über einen Zeitraum von 10 - 20 Jahren finanzieren muss. In diesem Zeitraum darf der -- stichtagsabhängige -- Marktwert nicht unter den vorher ermittelten Beleihungswert fallen. Dieser stellt also quasi einen gedämpften Marktwert dar.



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