Immobiliengutachter Gutachter Nord KG Immobilienbewertung

Immobilienbewertung / Immobiliensachverständige


Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien



Als Immobiliensachverständige sind wir bemüht unsere Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen klar und verständlich zu verfassen, trotzdem finden Sie innerhalb der Immobilienbewertung oder bei Hausgutachten Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, diese möchten wir hier leicht verständlich erklären.


Bestandsmieten

Das bayerische Oberlandesgericht hat im Rechtsentscheid vom 19.3. 1981 (Allg.Reg. 7/81) den Begriff der Bestands- und Altmieten verwendet und diese auf Mietpreise bezogen, die z.B. während der letzten drei Jahre nicht neu festgelegt wurden. So werden zur Bestimmung der ortüblichen Vergleichsmiete nach § 558 Abs. 2 BGB (früher § 2 MHG) in der Praxis die Mietpreise nach Neumieten (erstmalige Vereinbarung) und Bestandsmieten (bestehende Mietverhältnisse, die währen der Vertragszeit angepasst oder geändert wurden) unterteilt.



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