Immobiliengutachter Gutachter Nord KG Immobilienbewertung

Immobilienbewertung / Immobiliensachverständige


Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien



Als Immobiliensachverständige sind wir bemüht unsere Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen klar und verständlich zu verfassen, trotzdem finden Sie innerhalb der Immobilienbewertung oder bei Hausgutachten Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, diese möchten wir hier leicht verständlich erklären.


Bestandsverzeichnis

Der Begriff findet in verschiedenen Gesetzen Verwendung; hier sind zu nennen: Das Bestandsverzeichnis nach § 260 BGB. Im Grundbuchrecht versteht man darunter die tatsächlichen Angaben zum Grundstück (z.B. Gemarkung, Flurstücks nummer, Adresse, Wirtschaftsart und Größe); nach BauGB § 53 ist für ein Umlegungsgebiet ebenfalls ein Bestandsverzeichnis zu erstellen.



zurück