Immobiliengutachter Gutachter Nord KG Immobilienbewertung

Immobilienbewertung / Immobiliensachverständige


Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien



Als Immobiliensachverständige sind wir bemüht unsere Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen klar und verständlich zu verfassen, trotzdem finden Sie innerhalb der Immobilienbewertung oder bei Hausgutachten Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, diese möchten wir hier leicht verständlich erklären.


Erschließung

Erschließung bezeichnet sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind um eine Grundstück baureif zu machen.

Dazu gehören Arbeiten und Leistungen der Gemeinden für Straßen und Kanalbau, sowie der Versorgungsträger für Wasser- und Energieversorgung.

Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.

Die Erschließungsanlagen sollen entsprechend den Erfordernissen der Bebauung und des Verkehrs kostengünstig hergestellt werden und spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden baulichen Anlagen benutzbar sein.

Ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht nicht.

Die Herstellung der Erschließungsanlagen setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus.



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