Immobiliengutachter Gutachter Nord KG Immobilienbewertung

Immobilienbewertung / Immobiliensachverständige


Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien



Als Immobiliensachverständige sind wir bemüht unsere Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen klar und verständlich zu verfassen, trotzdem finden Sie innerhalb der Immobilienbewertung oder bei Hausgutachten Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, diese möchten wir hier leicht verständlich erklären.


Mietausfallwagnis

Vermieter von mit öffentlichen Geldern geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) dürfen lediglich eine sogenannte Kostenmiete verlangen, welche die Kosten für die Wohnung deckt. In die Berechnung der Kostenmiete darf aber das sogenannte Mietausfallwagnis mit eingerechnet werden. Für das Risiko, dass die Wohnung leer steht oder ein Mieter seinen Mietzahlungen nicht nachkommen kann, darf das Mietausfallwagnis mit zwei Prozent der Jahresmiete in die Berechnung mit einfließen. Dies ist in der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (BVO 2) festgelegt. Zusätzlich kann der Vermieter ein Umlageausfallwagnis von zwei Prozent der jährlichen Betriebskosten berechnen.



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