Immobiliengutachter Gutachter Nord KG Immobilienbewertung

Immobilienbewertung / Immobiliensachverständige


Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien



Als Immobiliensachverständige sind wir bemüht unsere Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen klar und verständlich zu verfassen, trotzdem finden Sie innerhalb der Immobilienbewertung oder bei Hausgutachten Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, diese möchten wir hier leicht verständlich erklären.


Restnutzungsdauer

Die Restnutzungsdauer ist die Anzahl der Jahre, die eine Immobilie bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und zweckentsprechender Nutzung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Aufgrund allgemeiner ständig wachsender Ansprüche an die Qualität und Nutzungsanforderungen ist die Restnutzungsdauer kürzer zu veranschlagen, als die technisch mögliche Gesamtnutzungsdauer. [vgl. Gottschalk, a.a.O., S. 287]

Die übliche Restnutzungsdauer (RND) von Gebäuden wird i.d.R. so ermittelt, dass von einer für die Objektart üblichen wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer (GND) das Alter in Abzug gebracht wird:

Üblicherweise kann man den Vervielfältiger unmittelbar aus Tabellenwerken ablesen.

als Formel ausgedrückt:

RND = GND – Alter



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