Immobiliengutachter Gutachter Nord KG Immobilienbewertung

Lexikon zur Immobilienbewertung - Abbruchgebot

Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien


GUTACHTER NORD KG - Dipl.-Sachverständige (DIA), öffentlich bestellte u. vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten. Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung Süderende Föhr, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In den Städten Kiel, Hamburg, Rostock, Flensburg, Lübeck, Neumünster und Umgebung.
Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung, hier leicht verständlich erklärt.


Abbruchgebot

Wenn eine bauliche Anlage nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und auch nicht so zu verändern ist, dass sie diesem angepasst werden kann, ist eine Gemeinde nach § 179 BauGB berechtigt, die Beseitigung der baulichen Anlage vom Eigentümer zu verlangen.



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