Immobiliengutachter Gutachter Nord KG Immobilienbewertung

Immobilienbewertung / Immobiliensachverständige


Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien



Als Immobiliensachverständige sind wir bemüht unsere Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen klar und verständlich zu verfassen, trotzdem finden Sie innerhalb der Immobilienbewertung oder bei Hausgutachten Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, diese möchten wir hier leicht verständlich erklären.


Flurkarte

Die Flurkarte - auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt - ist eine maßstäbliche verkleinerte Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) und bildet den bildlichen Teil des Liegenschaftskatasters. Sie ist mit ihrem flächendeckenden Nachweis der Lage und Abgrenzung das amtliche Verzeichnis der Grundstücke für das Grundbuch und damit die Grundlage für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden in Deutschland.

Ihr Vorläufer ist in Deutschland in der Regel die Brouillonkarte, deren Anlage bereits im ausgehenden 18. Jahrhundert begonnen wurde. Die Kopie der Brouillonkarte wurde als II. Reinkarte in der Form einer Gemarkungsreinkarte dem entsprechenden Katasteramt übergeben und diente dort als Vorlage für die Flurkarte, die ab ca. 1870 von den Katasterverwaltungen hergestellt und aktuell gehalten wurde. Sie war von topographischen Linien (Wege, Gewässer) begrenzt. Flurstücke wurden immer ganz dargestellt. Flurkarten werden heute vor allem in dem Maßstab 1:1000 erstellt, auf dem Lande in 1:1.500, 1:2.000; in Städten 1:500. Eine Flur umfasst dabei das Gebiet, das auf einer Karte in Abhängigkeit von gewählten Maßstab (ca. 1:2000) dargestellt werden konnte (Inselkarte).

Seit den 1960er Jahren entstand eine andere Form der Flurkarte, die in der Regel rechteckige, (manchmal quadratische) Rahmenflurkarte, die von Netzlinien des Gauß-Krüger-Koordinatensystems begrenzt ist. Dadurch werden Flurstücke zwar zerschnitten, aber es ist möglich mehrere Karten (Blattschnitt) zusammen zu kleben, um ein größeres Gebiet zusammenhängend darstellen zu können. Die Rahmenkarten waren überwiegend 50 cm x 100 cm groß, hatten auf dem Lande den Maßstab 1:2000, in Städten 1:1000 und im Innenstadtbreich 1:500.

Die Flurkarte beinhaltet die Darstellung von:
•   Flurstücken
•   Gemarkung
•   Gemarkungs-, Gemeinde- und Regierungsbezirkgrenzen (politischen Grenzen)
•   Gebäuden, in vielen Städten mit Anzahl der Stockwerke.
•   tatsächlicher Nutzung Nutzungsart
•   Nummerierte Grenz- und Linienpunkte (Punktart 0), (Punktarten 1 - 4)
•   Kartenblatt, -rahmen, -rand
•   Basistopographie (keine Pflichtaufgabe)
•   früher: nichtnummerierte Grenz- und Kleinpunkte. Jetzt sind auch von diesen die Nummern weitgehends ermittelt und
    bekannt.
•   Grenzeinrichtungen (Hecken, Zäune, Mauern)
•   Geländeform (z.B. Böschungen)
•   bis ca. 1918 wurden auch die Eigentümer in die Grundstücke eingetragen

Seit den 1990er Jahren wird die Liegenschaftskarte in digitaler Form geführt und als Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) bezeichnet. Sie ist maßstabsfrei und deckt das Gebiet eines ganzen Bundeslandes ab. Dadurch wird die Liegenschaftskarte blattschnittfrei und kann in verschiedenen Maßstäben ausgegeben und ausgedruckt werden.



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