Immobiliengutachter Gutachter Nord KG Immobilienbewertung

Immobilienbewertung / Immobiliensachverständige


Immobiliengutachter Sachverständige für Immobilien



Als Immobiliensachverständige sind wir bemüht unsere Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen klar und verständlich zu verfassen, trotzdem finden Sie innerhalb der Immobilienbewertung oder bei Hausgutachten Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, diese möchten wir hier leicht verständlich erklären.


Bauerwartungsland

Bauerwartungsland ist Land,
  • dessen Bebaubarkeit in naher Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, zum Beispiel wegen der Nähe
     einer Stadt oder Gemeinde oder weil in der Nähe bereits erschlossene Gebiete liegen (subjektives
     Bauerwartungsland),
  • von dessen Bebaubarkeit in naher Zukunft auszugehen ist, da es im gemeindlichen Flächennutzungsplan als
     Baufläche dargestellt wurde (objektives Bauerwartungsland).

In Deutschland ist der Begriff des Bauerwartungslandes in § 4 Abs. 2 der Wertermittlungsverordnung des Bundes legaldefiniert. Er steht auf der Wertentwicklungstreppe bei einer gedachten Entwicklung des Bodens vom Ackerland zum Bauland auf der zweiten Stufe - oberhalb der Flächen der Land- und Forstwirtschaft (Ackerland), aber unterhalb von Rohbauland und baureifem Land.



zurück