Als Immobiliensachverständige sind wir bemüht unsere Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen klar und verständlich zu verfassen, trotzdem finden Sie innerhalb der Immobilienbewertung oder bei Hausgutachten Fachbegriffe aus der Immobilienwirtschaft, diese möchten wir hier leicht verständlich erklären.
Als Ertragswert einer Unternehmung werden die ab gezinsten Zahlungsüberschüsse bezeichnet, welche gleichbedeutend sind mit dem Barwert des Cash-Flow und dem Grenzpreis der Unternehmung. Ertragswertminderungen wie etwa Entnahmen von Zahlungsüberschüssen können auch als Ertragswertabschreibungen bezeichnet werden.